• Als ausländischen Personalgestellungsfirma sind wir im Besitz von „Befreiungsbescheiden“, die vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart für jeden einzelnen österreichischen Kunden ausgestellt worden sind.
• Jeder Kunde von uns erhält den auf den Kundennamen ausgestellten Befreiungsbescheid per Post zugestellt.
• Durch diesen österreichischen Befreiungsbescheid kann einerseits der Abzugsbesteuerung gem. § 99 EStG, andererseits eventuellen Haftungsaufforderungen durch die österreichische Finanz entgangen werden.
• Bitte diesen Befreiungsbescheid zu unseren Rechnungen klammern und gut aufbewahren!